Samstag, 10 Shawwal 1445 | 20/04/2024
Uhrzeit: (M.M.T)
Menu
Hauptmenü
Hauptmenü
  •   |  

بسم الله الرحمن الرحيم

  •  Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen
  • Antwort auf eine Frage
  • Die Konzeption des Herrschaftsdrangs

 

Frage:

Im Buch „Politische Konzeptionen von Hizb-ut-Tahrir“ wird im Kapitel „Die Motive zwischenstaatlicher Konflikte“ auf Seite 74 (deutsche Ausgabe) Folgendes ausgeführt: Internationale Konflikte lassen sich seit Anbeginn der Geschichte bis zum Tag der Auferstehung stets auf zwei Motive zurückführen:das Streben nach Herrschaft und Ruhm oder die Gier nach materiellem Profit.Was das Streben nach Herrschaft anlangt, so handelt es sich entweder um das Streben nach Herrschaft für eine Nation oder ein Volk, wie im Falle des nationalsozialistischen Deutschland und des faschistischen Italien, oder für eine Ideologie, die es zu verbreiten gilt. Dies traf ca. 1300 Jahre auf den Islamischen Staat und dreißig Jahre auf die Sowjetunion zu, bevor Letztere Anfang der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts zusammenbrach – siebzig Jahre nach ihrer Gründung.

Wir wissen, dass der Konflikt des Islamischen Staates mit anderen Staaten nicht vom Streben nach der Herrschaft der Ideologie herrührt. Denn das Streben nach Herrschaft ist eine Erscheinungsform des Selbsterhaltungsinstinkts. Die Verbreitung der Ideologie des Islams und unsere Liebe zu ihr rühren jedoch nicht vom Selbsterhaltungsinstinkt her. Sie ergeben sich vielmehr aus den Geboten und Verboten Allahs, also sind sie mit dem religiösen Instinkt verknüpft. Warum sagen wir dann, dass das Motiv aus dem Selbsterhaltungsinstinkt herrührt anstatt aus dem religiösen Instinkt? Denn die internationalen Konflikte werden seitens des Islamischen Staates ja zur Verbreitung des Islams ausgefochten. Ich bitte um Klärung dieser Sachlage im Buch. Möge Allah es dir mit Besserem vergelten!

Antwort:

Es scheint, dass beim Fragenden Unklarheit über die instinktive Erscheinungsform besteht. So hat er angenommen, dass diese auch auf den Staat zutreffe.

Diese Unklarheit lässt sich jedoch beseitigen, wenn man erkennt, dass die Erscheinungsformen der Instinkte stets mit den Individuen, nicht aber mit dem Staat verbunden sind. Wenn wir z. B. sagen: „Diese Person liebt die Herrschaft“, dann ist die Herrschaft hier eine Erscheinungsform des Selbsterhaltungsinstinkts. In diesem Falle bedeutet die Aussage, die Person trage aus Liebe zur Herrschaft Konflikte mit anderen aus, dass sie es zur Befriedigung der Erscheinungsform des Selbsterhaltungsinstinkts tut.

Aufgrund dessen ist es unzulässig zu sagen, dass eine Person den ğihād aus Liebe zur Herrschaft vollziehe oder die Liebe zur Herrschaft ihr Motiv für den ğihād sei. Vielmehr muss ihr Motiv sein, Allah (t) zu gehorchen und Seine Gebote einzuhalten. Auf Staaten trifft dies jedoch nicht zu. So kann man nicht sagen, der Staat habe einen religiösen Instinkt, einen Selbsterhaltungs- und einen Arterhaltungsinstinkt, die er „befriedigen“ möchte.

Das Problem lässt sich lösen, indem man nach dem Arterhaltungsinstinkt und dessen Erscheinungsformen fragt. Zweifellos wird dann klar, dass nicht gesagt werden kann, der Staat habe einen Arterhaltungsinstinkt, den es zu befriedigen gilt. So verhält es sich mit jedem Instinkt, da dieser stets mit Individuen verknüpft ist.

Ist das klar geworden, dann erkennt man, dass die gestellte Frage ihre Antwort bereits enthält, denn im Buche steht:

Internationale Konflikte lassen sich seit Anbeginn der Geschichte bis zum Tag der Auferstehung stets auf zwei Motive zurückführen:das Streben nach Herrschaft und Ruhm oder die Gier nach materiellem Profit.Was das Streben nach Herrschaft anlangt, so handelt es sich entweder um das Streben nach Herrschaft für eine Nation oder ein Volk (...), oder für eine Ideologie, die es zu verbreiten gilt. Dies traf (...) auf den Islamischen Staat (...) zu. (Ende des Zitats)

Das bedeutet, dass die internationalen Konflikte sich für den Islamischen Staat in der Liebe zur Herrschaft der islamischen Ideologie manifestieren. Mit anderen Worten, ist es die Einhaltung des islamischen Rechtsspruchs durch die Herrschaft der Ideologie, indem ein Staat existiert, der den Islam implementiert und verbreitet. Hier kann man weder behaupten, dass es sich seitens des Staates um eine Erscheinungsform des religiösen Instinktes noch des Selbsterhaltungsinstinktes handle. Denn der Staat besitzt keine Instinkte. Vielmehr zählen diese zu den Eigenschaften von Individuen.

13. Ṣafar 1433 n. H.

7/1/2012

Nach oben

Seitenkategorie

Links

Die westlichen Länder

Muslimische Länder

Muslimische Länder