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بسم الله الرحمن الرحيم

Darlehen von ausländischen Staaten - Frage & Antwort vom Amir    

     An: Ahmad Sa Saad

Frage:

Assalamu Alaikum geehrter Sheikh!

Möge Allah dich durch den Islam ehren und möge Er den Islam durch dich ehren. Ich bete zu Allah, unter denjenigen zu sein, die dir die Baya’a für das Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums leisten. Ich habe eine Frage bezüglich der Kreditaufnahme von ausländischen Staaten und internationalen Finanzinstituten, wobei im Buch „Funds in the Khilafah State“ steht, dass es durch die Shari’a verboten sei, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Wucherzins oder andere wucherhafte Konditionen möglich sei. Die Frage ist nun: Wann ist eine Kreditaufnahme erlaubt und was sind die Bedingungen, die eine solche Kreditaufnahme verbieten? Macht es einen Unterschied, ob mit diesen Staaten ein Abkommen oder ein Kriegsverhältnis besteht? Möge Allah dich in dem unterstützen, was gut für den Islam und die Muslime ist, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits.

Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakaatuhu.

Antwort:

Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi Wa Baraaktuhu

Es scheint so, als hätte dich das, was im Buch „The Funds in the Khilafah State“ steht, verwirrt. „Was die Kreditaufnahme von ausländischen Staaten oder internationalen Bankinstituten angeht, so ist dies durch die Shari’a nicht erlaubt, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Zins oder aufgezwungene Konditionen stattfindet.“

Du hast angenommen, dass die Aussage darauf hindeutet, dass es Umstände geben kann, unter denen die Kreditaufnahme von ausländischen Staaten oder Finanzinstituten erlaubt wäre, weshalb du nach diesen Umständen fragst. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr bedeutet die Aussage, dass Auslandskredite und Kredite von internationalen Finanzinstituten aus zweierlei Gründen nicht erlaubt sind: „Sie enthalten Zinsen und sind mit Konditionen verbunden“, und da die Kreditaufnahme eine solche Form annimmt, ist sie nicht erlaubt. Im Buch wird diese Angelegenheit im Rest des Absatzes weiter verdeutlicht. Dort steht nämlich:

„Bankzins ist durch die Shari’a verboten, ob von Individuen oder Staaten. Die Auferlegung von Konditionen würde den kreditgebenden Staaten und Institutionen Macht über die Muslime verleihen und ihre Gesinnung an die Gesinnung der kreditgebenden Staaten oder Institutionen ausrichten. Internationale Darlehen gehören zum gefährlichsten Übel für die islamischen Länder und zählen mit zu den Ursachen für die Hegemonie der Kuffar über Länder der Muslime. Wie oft schon litt die Umma unter den katastrophalen Folgen dieser Kredite? Deshalb ist es dem Kalifen nicht erlaubt, auf internationale Darlehen zurückzugreifen, um die Ausgaben des Staates zu decken.“

Aufgrund der oben genannten Gründe sind Auslandskredite nicht erlaubt. Was den Rest der Frage angeht, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen besteht oder der Kriegszustand herrscht, so stellt sich die Angelegenheit folgendermaßen dar:

Nach den derzeitigen Regeln für internationale Kredite ist die Kreditaufnahme nicht ohne islamrechtliche Verstöße möglich, denn „Zinsen und Konditionen verstoßen gegen die Shari’a“. Demzufolge ist es nicht erlaubt, einen Auslandskredit aufzunehmen, unabhängig davon, ob diese Staaten den aktuellen internationalen Verträgen nach Vertragsstaaten sind oder sich im Kriegszustand befinden.

Euer Bruder,

Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

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