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بسم الله الرحمن الرحيم

 Antwort auf eine Frage

Das Eintreten in die bestehenden Armeen der islamischen Länder

Frage:

Ist es erlaubt, in die bestehenden Armeen der islamischen Länder einzutreten? Wir wissen, dass es einen Hadith vom Gesandten Allahs (s) gibt, der verbietet, den Armeen von Tyrannen beizutreten. Und ist es erlaubt, von ihnen Beistand zu fordern? Ist es erlaubt, an der Seite von tyrannischen Herrschern in den Krieg zu ziehen?

Antwort:

Von Abū Saʿīd und Abu Huraira wird berichtet, die sagten: Es sprach der Gesandte Allahs (s):

«ليأتين على الناس زمان يكون عليهم أمراء سفهاء يقدمون شرار الناس ويظهرون بخيارهم ويؤخرون الصلاة عن مواقيتها فمن أدرك ذلك منكم فلا يكون عريفاً ولا شرطياً ولا جابياً ولا خازناً»

Auf die Menschen wird eine Zeit hereinbrechen, in der törichte Herrscher über sie sein werden. Sie wenden sich den schlechten Menschen zu, während sie sich von den guten abwenden, und sie verzögern die Gebete von ihren Zeiten. Wer von euch dies erlebt, soll weder Offizier noch Polizist noch Einzieher von Geldern noch Schatzmeister sein. Überliefert bei Abū Yaʿlā. Seine Tradenten sind die Tradenten der ṣaḥīḥ-Hadithe bis auf ʿAbd ar-Raḥmān ibn Masʿūd, der aber vertrauenswürdig ist.

Und in der Überlieferung in „Kanz al-ʿUmmāl“ heißt es:

«فمن أدركهم فلا يكونن لـهـم عريفاً ولا جابياً ولا خازناً ولا شرطياً...»

Wer von euch das erlebt, soll weder Offizier noch Polizist noch Einzieher von Geldern noch Schatzmeister für sie sein. In „Kanz al-ʿUmmāl“ über al-Ḫaṭīb von Abū Huraira tradiert.

Bei genauer Untersuchung der Frage zeigt sich:

1. Im Hadith von Abū Yaʿlā verbietet der Gesandte (s) diese vier Tätigkeiten unter törichten und tyrannischen Herrschern in absoluter, uneingeschränkter Form. Der Hadith in „Kanz al-ʿUmmāl“ hingegen verbietet es, diese Tätigkeiten spezifisch für die ungerechten Herrscher durchzuführen, was mit der Formulierung „für sie“ (lahum) ausgedrückt wird, denn die Präposition „la“ dient der Spezifizierung. Folglich ist das Verbot auf die Leibwache dieser Herrscher beschränkt, ebenso auf diejenigen, die für sie das Geld zusammenlegen und verwalten, also ihr persönlicher Kassenwart sind. Denn dem Absoluten (muṭlaq) wird das Eingeschränkte gelastet. In einem Staat, dessen Herrscher nicht nach dem Islam regieren, erstreckt sich das Verbot somit nicht im absoluten Sinne auf die Tätigkeit als Offizier, Polizist, Geldeinzieher oder Schatzmeister. Vielmehr bezieht es sich auf jenen Offizier, Polizisten, Geldeinzieher oder Schatzmeister, der seine Tätigkeit spezifisch für den Herrscher ausübt. 

2. Derjenige, der sich mit den törichten, tyrannischen Herrschern zufrieden gibt, ist sündhaft, und zwar unabhängig davon, ob er in der Armee tätig ist oder nicht. Denn die Herrscher nicht zu verändern, die nicht nach dem regieren, was Allah herabgesandt hat, sie nicht anzuprangern und sich mit ihnen zufrieden zu geben - all dies stellt eine große Sünde dar. So sagt der Gesandte Allahs (s):

«ستكون أمراء فتعرفون وتنكرون فمن كره فقد برئ ومن أنكر فقد سلم ولكن من رضي وتابع»

Es wird Befehlshaber geben; ihr werdet (ihre Taten) erkennen und ablehnen. Wem sie missfallen, der ist unschuldig, und wer sie ablehnt, der ist gefeit. Wehe dem aber, der gutheißt und folgt. Bei Muslim tradiert.

3. Die Suche um Beistand bei den Machthabenden, ob sie nun als Leibwache tätig sind oder nicht, ist ein Ersuchen zur Veränderung der Herrschaft der törichten Tyrannenherrscher, die nicht mit dem regieren, was Allah herabgesandt hat. Die Suche um Beistand bei ihnen ist erlaubt, jedoch erst nachdem ihnen die Realität des verdorbenen Systems, in dem sie arbeiten, erklärt wurde. Denn es ist Pflicht, diese Realität zu verändern. Werden sie davon überzeugt und folgen sie dem Ruf Allahs und seines Gesandten, dann haben sie mit der Erlaubnis Allahs wahrlich eine großartige Handlung gesetzt. Und wenn sie ihre Positionen dazu nutzen, um die Errichtung der Herrschaft Allahs zu beschleunigen, so haben sie wahrlich eine großartige Sache getan.

Denn der Gesandte Allahs (s) ging zu Stämmen, die ungläubig waren, und rief sie zum Islam auf. Wenn sie seinem Aufruf folgten, bat er sie um Beistand, um die Herrschaft Allah zu errichten. Ebenso verhält es sich mit jenen, die in der Armee der Tyrannen tätig sind. Folgen sie dem Aufruf der Wahrheit und kommen sie zur Erkenntnis des islamischen Gebots, die Tyrannen ablehnen und verändern zu müssen, und machen sie sich gleichzeitig zum Handeln bereit, so ist das Ersuchen um Beistand bei ihnen erlaubt.

4. Ja, es ist erlaubt, an der Seite von tyrannischen Herrschern in den Krieg zu ziehen, wenn sich der Krieg gegen Ungläubige richtet und nicht gegen Muslime. Denn der ğihād ist eine Pflicht für die Muslime in jeder Situation, in der sie sich unter einem muslimischen Herrscher befinden, ungeachtet dessen, ob dieser Herrscher nun rechtschaffen oder ein offener Frevler ist, solange er Krieg gegen die Ungläubigen führt. So sind die Kriegsverse in absoluter, uneingeschränkter Form ergangen, der Erhabene sagt:

﴿وَمَا لَكُمْ لَا تُقَاتِلُونَ فِي سَبِيلِ اللَّه

Was ist mit Euch, dass ihr nicht auf dem Wege Allahs kämpft? (4:75)

﴿الَّذِينَ آمَنُوا يُقَاتِلُونَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ

Diejenigen, die da glauben, kämpfen auf dem Wege Allahs. (4:76)

﴿فَلْيُقَاتِلْ فِي سَبِيلِ اللَّهِ الَّذِينَ يَشْرُونَ الْحَيَاةَ الدُّنْيَا بِالْآخِرَةِ

Lasst also für Allahs Sache diejenigen kämpfen, die das irdische Leben um den Preis des Jenseits verkaufen. (4:74)

Es existieren noch viele weitere Verse, die es nicht zur Bedingung gemacht haben, ob der Herrscher ein Tyrann ist oder nicht, solange er Krieg gegen die Ungläubigen führt.

Weiterhin gibt es eine Fülle von klar ergangenen Hadithen, die belegen, dass die Ungerechtigkeit des Herrschers kein Hindernis dafür ist, an dessen Seite in den Krieg zu ziehen. Was bedeutet, dass man an der Seite des ungerechten Herrschers in den Krieg ziehen soll. Von Anas wird berichtet, der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs:

«والجهاد ماضٍ منذ أن بعثني الله إلى أن يقاتل آخر أمتي الدجال، لا يبطله جور جائر ولا عدل عادل»

Der ğihād wird fortbestehen von dem Tag an, an dem Allah mich entsandte, bis die Letzten meiner Umma den Dağğāl (falschen Christen) bekämpfen.Weder das Unrecht eines Ungerechten noch die Gerechtigkeit eines Gerechten heben ihn auf.

20. Ğumādā l-Ūlā 1424 n. H.

20.07.2003

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