Freitag, 16 Shawwal 1445 | 26/04/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Das höchste Gericht Europas versetzt den westlichen Grundwerten den Todesstoß

Die Klage einer französischen Muslimin gegen das so genannte „Burka-Verbot" in Frankreich ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen worden. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin durch das Verbot in ihren Grundrechten - vor allem der Religionsfreiheit - nicht verletzt sei und das Verbot nicht gegen die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Es begründete die Bestätigung des Verbots mit dem fadenscheinigen Argument, dass das Sehen des Gesichts für das Zusammenleben unverzichtbar sei, deswegen könne die Vollverschleierung die Rechte anderer verletzen und es sei legitim, wenn der Staat mit solchen Verbotsmaßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Mit diesem Urteil ist wohl endgültig das letzte Feigenblatt gefallen, mit der man die Blöße der tendenziösen, islamfeindlichen europäischen Rechtsprechung zu bedecken suchte. Obwohl die Verletzung der viel gepriesenen europäischen Religionsfreiheit und der persönlichen Freiheit, die ja auch für die Freiheit der Kleidungswahl gilt, durch das Burka-Verbot so offensichtlich ist und somit Grundwerte der säkularen Weltanschauung mit Füßen getreten werden, entscheiden sich die obersten Wahrer der Menschenrechte in Europa für eine Bestätigung des Verbots und sehen sogar die Rechte anderer durch das Tragen der Burka gefährdet. Beflügelt durch diese Bestätigung fordert nun auch die FPÖ ein Burka-Verbot in Österreich und möchte kommende Woche einen dementsprechenden Antrag im österreichischen Parlament, dem Nationalrat, einbringen.

Nun sollte auch den letzten Zweiflern klar geworden sein, dass es bei all diesen Maßnahmen - sei es das Burka-Verbot in der Öffentlichkeit, das Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen sowie für Bedienstete an öffentlichen Ämtern, der obligate gemischte Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen oder das Gebetsverbot an Schulen - um die Bekämpfung des Islam geht und um den Versuch, den Muslimen in Europa ihre Identität zu rauben mit dem Ziel ihrer Assimilierung.

Gerade diese Maßnahmen sollten den Muslimen ein Ansporn sein, an den göttlichen Geboten des Islam festzuhalten. Sie sollten ihnen ihre islamische Identität ins Bewusstsein rufen und ihre Verantwortung für ihre Geschwister, die durch solche Maßnahmen in Bedrängnis geraten. Die Muslime in Europa müssen erkennen, dass dies ein Angriff gegen sie alle ist und nur ihr Zusammenschluss auf Basis des Islam diesem Angriff die Stirn bieten kann. Nur durch das Festhalten an den islamischen Geboten und die gemeinsame Solidarität auf ihrer Basis kann der Islam in Europa gewahrt werden. Für eine Wahrung der muslimischen Identität in Europa wird es aber ebenso notwendig sein, dass ein Staat in der islamischen Welt entsteht, der sich aufrichtig für den Schutz und die Interessen der Muslime in westlichen Ländern einsetzt, nicht wie die heutigen Vasallengebilde, die den westlichen Regierungen in ihrem Angriff auf den Islam noch beipflichten.

Abschließend sei noch gesagt, dass durch solche und ähnliche Urteile, die die Fundamentalideen einer Gemeinschaft aushebeln, die gesamte Gedanken- und Wertestruktur der Gesellschaft aufgeweicht und schließlich zerstört wird. Diese Gedanken- und Wertestruktur ist es aber, auf der eine Gesellschaft gründet und die sie zusammenhält. Eine Aufweichung und Zerstörung dieser Struktur, auch wenn sie mit der Absicht geschieht, den säkularen Charakter zu erhalten, führt schlussendlich zur Zerstörung der Gesellschaft, die man eigentlich zu schützen wähnt.

 

Medienbüro
von
Hizb-ut-Tahrir
im deutschsprachigen Raum

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