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بسم الله الرحمن الرحيم
Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen
Aus der Serie der Antworten von Scheich ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta, des amīrs von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite / Rubrik fiqhī.
Antwort auf eine Frage
Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der Bildgenerierung, des Zeichnens und der Videoerstellung
An Islām Abū Ḫalīl und Rāʾid al-Harš, Abū Muʿāḏ
Frage:
Frage von Islam Abu Khalil
As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Unser verehrter Scheich, möge Allah Euch bewahren und den Islam durch Eure Hände auf Erden erstehen lassen.
Ich möchte eine Frage stellen, die in dieser Zeit für viele Menschen von Bedeutung ist. Sie betrifft die künstliche Intelligenz. Ich hoffe, dass die Antwort – in šāʾ Allah – allen von Nutzen sein wird, wenn Ihr sie auf Eurer offiziellen Seite veröffentlicht.
Heute nutzen viele Menschen künstliche Intelligenz, um Bilder von Menschen oder Tieren zu erzeugen. Dabei gibt man der KI bestimmte Informationen zusammen mit einigen Vorgaben ein und fordert sie auf, ein Bild zu erstellen. Daraufhin erzeugt sie Bilder oder Videoclips, sei es in Form von Animationen oder wirklichkeitsnaher Darstellung.
Ebenso kann man das Bild einer tatsächlich existierenden Person eingeben, um daraus einen Podcast oder eine Sendung zu erstellen. Oder man kann die Erzeugung eines Bildes von einer Person verlangen, die ursprünglich gar nicht existiert.
Erste Frage:
Ist es islamrechtlich zulässig, künstliche Intelligenz zur Erzeugung von Bildern von Menschen oder Tieren zu verwenden? Gilt dies ebenso für die Erstellung von Animationen oder Videoclips für daʿwa-Zwecke oder auch ganz allgemein?
Zweite Frage:
Falls es zulässig ist, mithilfe künstlicher Intelligenz Bilder von Menschen zu erzeugen: Müssen diese Bilder dann den islamrechtlichen Vorgaben entsprechen? Das heißt: Muss die Frau darauf ein Kopftuch tragen oder nicht?
Möge Allah Euch für Eure Antworten mit allem Guten vergelten.
Islām Abū Ḫalīl
25.11.2025
2. Frage von Rāʾid al-Harš, Abū Muʿāḏ:
As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Heute ist es uns mittels künstlicher Intelligenz möglich, Text in ein Bild umzuwandeln. Ebenso können wir die Gesichtszüge oder die Beschaffenheit eines Bildes verändern oder es in eine animierte Darstellung umwandeln. Auch lassen sich auf Grundlage einer textlichen Eingabe Videos erstellen.
Gilt eine Veränderung am Bild – etwa die Umwandlung in eine zeichentrickartige oder Anime-Darstellung – als „Zeichnen von Hand“ oder als etwas anderes? Oder handelt es sich dabei um eine „automatische Generierung“, die auf Algorithmen beruht und nicht auf einer unmittelbaren menschlichen Handlung?
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh! Eure beiden Fragen sind einander ähnlich – hier die Antwort darauf:
Erstens: Programme der künstlichen Intelligenz stellen ein großes, weit geöffnetes Feld dar, das der Menschheit erschlossen wurde. Die künstliche Intelligenz ist ein Beweis für die Größe des Schöpfers – gepriesen sei Er –, der
(عَلَّمَ الْإِنْسَانَ مَا لَمْ يَعْلَمْ)
den Menschen lehrte, was er nicht wusste“ (96:5). Dadurch ist der Mensch in die Lage versetzt worden, sich Maschinen, Berechnungen, Algorithmen und Computerprogramme dienstbar zu machen, um Arbeiten zu verrichten und Aufgaben auszuführen, deren Bewältigung dem Menschen mit bloßer eigener Kraft schwerfällt.
Die künstliche Intelligenz stellt einen großen Sprung in Wissenschaft und Anwendung dar. Sie ist geeignet, erhebliche Veränderungen in den Mitteln und Stilen, im Lebensverlauf der Menschen, im zivilisatorischen Fortschritt und in anderen Bereichen hervorzubringen.
Zweitens: Die künstliche Intelligenz ist nicht auf einen einzelnen Bereich beschränkt. Vielmehr sind ihre Einsatzmöglichkeiten so vielfältig wie die Felder von Wissenschaft, Erkenntnis und praktischer Anwendung selbst. So kann sie wirksam im Gesundheitswesen, in der Medizin und in Krankenhäusern eingesetzt werden, ebenso im Bereich der Wissenschaften und Erfindungen, im Bildungswesen, im militärischen Bereich und in Kriegen, im Bereich der verschiedenen Künste sowie in vielen weiteren Gebieten. Dabei gleicht sie den übrigen Wissenschaften und Erfindungen: Sie kann im Guten wie im Schlechten eingesetzt werden – je nachdem, wofür der Mensch sie verwendet. So kann sie zum Wohle der Menschheit und zum Wohle des Menschen dienstbar gemacht werden und den Menschen großen Nutzen bringen. Sie kann aber auch dem Übel, dem Verderben, der Unterdrückung der Menschen, dem Übergriff auf sie und dem unrechtmäßigen Verzehr ihres Vermögens usw. dienen.
Drittens: Die Frage, um deren Beantwortung es geht, betrifft den Einsatz von Programmen der künstlichen Intelligenz im Bereich der Bilderstellung bzw. der bildlichen Darstellung (taṣwīr), des Zeichnens, der Videoerstellung, der Roboter und ähnlicher Dinge. Zur Beantwortung dieser Frage führen wir folgende Punkte an:
1. Sprachlich bedeutet taṣwīr, das Bild eines Geschöpfs hervorzubringen, das dessen erschaffener Gestalt ähnelt, d. h. ein Gegenstück zu ihm oder ein Abbild von ihm zu erstellen. Und je mehr das Bild dem Geschöpf selbst ähnelt, desto stärker und größer ist die schöpferische Brillianz. Eine Sache bildlich darzustellen bedeutet also, etwas ihm Ähnliches hervorzubringen. In diesem Sinne bezeichnet man mit al-muṣauwirūn: jene Personen, die dem Original ähnliche Abbilder hervorbringen.
Was hingegen die Sache selbst mit irgendeinem Mittel überträgt, fällt nicht unter den Bedeutungsgehalt des Begriffs taṣwīr. Auch gilt das Verbot der bildlichen Darstellung für das, was eine Seele besitzt. Die Realität der bildlichen Darstellung einer Sache besteht also darin, etwas, das ihr ähnelt, mit der Hand, mit der Kamera oder mit irgendeinem Gerät herzustellen – sei es über den Land- oder Luftweg –, nicht aber darin, die Sache selbst mit irgendeinem Mittel zu übertragen.
2. Dass sich das Verbot der bildlichen Darstellung auf seelenbehaftete Wesen bezieht, geht aus folgenden Belegen hervor:
a) Im Ṣaḥīḥ al-Buḫārī heißt es:
Von Saʿīd ibn Abī al-Ḥasan wird berichtet, der sagte: Ich war bei Ibn ʿAbbās, möge Allah mit beiden zufrieden sein, als ein Mann zu ihm kam und sprach: „O Abū ʿAbbās, ich bin ein Mensch, der seinen Lebensunterhalt nur durch das Werk seiner Hände verdient, und ich fertige diese Abbilder an.“ Da sagte Ibn ʿAbbās: „Ich berichte dir nur das, was ich den Gesandten Allahs ﷺ sagen hörte. Ich hörte ihn sagen:
«مَنْ صَوَّرَ صُورَةً فَإِنَّ اللَّهَ مُعَذِّبُهُ حَتَّى يَنْفُخَ فِيهَا الرُّوحَ وَلَيْسَ بِنَافِخٍ فِيهَا أَبَداً» فَرَبَا الرَّجُلُ رَبْوَةً شَدِيدَةً وَاصْفَرَّ وَجْهُهُ فَقَالَ: وَيْحَكَ إِنْ أَبَيْتَ إِلَّا أَنْ تَصْنَعَ فَعَلَيْكَ بِهَذَا الشَّجَرِ كُلِّ شَيْءٍ لَيْسَ فِيهِ رُوحٌ»
Wer ein Bild erstellt, den wird Allah so lange bestrafen, bis er ihm die Seele einhaucht; doch wird er sie ihm niemals einhauchen können.“ Da geriet der Mann in heftige Atemnot, und sein Gesicht wurde bleich. Daraufhin sagte Ibn ʿAbbās: „Wehe dir! Wenn du unbedingt etwas herstellen willst, dann halte dich an diese Bäume und an alles, was keine Seele besitzt.“
b) Im Ṣaḥīḥ al-Buḫārī heißt es weiter:
Über ʿUbaydullāh wird von Nāfiʿ berichtet, dass ʿAbdullāh ibn ʿUmar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, ihm mitteilte, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«إِنَّ الَّذِينَ يَصْنَعُونَ هَذِهِ الصُّوَرَ يُعَذَّبُونَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يُقَالُ لَهُمْ أَحْيُوا مَا خَلَقْتُمْ»
Wahrlich, jene, die diese Bilder erstellen, werden am Tage der Auferstehung bestraft. Zu ihnen wird gesagt: „Macht lebendig, was ihr erschaffen habt!“
c) Im Ṣaḥīḥ Muslim wird ausgeführt:
Nāfiʿ berichtet über al-Qāsim ibn Muḥammad von ʿĀʾiša, dass sie ein Kissen kaufte, auf dem sich Bilder befanden. Als der Gesandte Allahs ﷺ es sah, blieb er an der Tür stehen und trat nicht ein. Da erkannte sie – oder: da erkannte man ‑ an seinem Gesichtsausdruck sein Missfallen. Sie sagte: „O Gesandter Allahs, ich kehre reumütig zu Allah und Seinem Gesandten zurück. Welche Sünde habe ich begangen?“ Da sprach der Gesandte Allahs ﷺ:
«مَا بَالُ هَذِهِ النُّمْرُقَةِ؟» فَقَالَتْ: اشْتَرَيْتُهَا لَكَ تَقْعُدُ عَلَيْهَا وَتَوَسَّدُهَا فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «إِنَّ أَصْحَابَ هَذِهِ الصُّوَرِ يُعَذَّبُونَ وَيُقَالُ لَهُمْ أَحْيُوا مَا خَلَقْتُمْ»
Was hat es mit diesem Kissen auf sich? Sie sagte: „Ich habe es für dich gekauft, damit du darauf sitzen und dich darauf stützen kannst.“ Doch der Gesandte Allahs ﷺ antwortete: Die Ersteller dieser Bilder werden bestraft, man wird zu ihnen sagen: „Macht lebendig, was ihr erschaffen habt!“
d) Bestätigt wird dies dadurch, dass Berichte über die Zulässigkeit der bildlichen Darstellung von Dingen, die keine Seele besitzen, existieren. So wird im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 2“, im Kapitel „Die bildliche Darstellung“ ausgeführt:
[Darüber hinaus ist die Erlaubnis der Darstellung nicht seelenbehafteter Dinge – wie Bäume und Ähnliches – offen in den Hadithen erwähnt worden. So heißt es im Hadith von Abū Huraira:
»فمر برأس التمثال الذي في باب البيت فليقطع ليصير كهيئة الشجرة«
So befiehl, dass der Kopf der Statue abgetrennt werde, sodass sie der Gestalt eines Baumes gleicht. (überliefert bei Aḥmad; ebenso bei at-Tirmiḏī und Abū Dāwūd) Dies bedeutet, dass die Figur eines Baumes unbedenklich ist. Und im Hadith von Ibn ʿAbbās heißt es: Er sprach: Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen:
«كُلُّ مُصَوِّرٍ فِي النَّارِ يَجْعَلُ لَهُ بِكُلِّ صُورَةٍ صَوَّرَهَا نَفْساً فَتُعَذِّبُهُ فِي جَهَنَّمَ، وقَالَ: فإِنْ كُنْتَ لَا بُدَّ فَاعِلاً فَاصْنَعْ الشَّجَرَ وَمَا لَا نَفْسَ لَهُ»
Jeder Bildersteller ist im Feuer. Für jedes Bild, das er erstellt hat, wird ihm eine Seele gegeben, die ihn in der Hölle bestraft.“ Ibn ʿAbbās fügte hinzu „Wenn du es aber unbedingt tun musst, dann stelle Bäume her und das, was keine Seele besitzt.“ Überliefert von Muslim.“] Zitatende
Somit ist das Verbot in den oben angeführten Texten auf das beschränkt, was eine Seele besitzt. Es ist spezifisch darauf bezogen und nicht allgemein gefasst. Dies ergibt sich aus den Formulierungen: „bis er ihr die Seele einhaucht“, „Macht lebendig, was ihr erschaffen habt!“, sowie aus dem Umstand, dass Bäume und Ähnliches ausgenommen wurden. Anders ausgedrückt: Die verbotene bildliche Darstellung betrifft das, was seelenbehaftet ist. Daher sind die übrigen unbestimmt (muṭlaq) bzw. allgemein (ʿāmm) ergangenen Texte gemäß der Methodik der Rechtsgrundlagenlehre auf das bestimmt und spezifisch Ergangene zu beziehen, d. h. auf das, was eine Seele besitzt.Dies gilt etwa für folgende Hadithe:
Von Ibn ʿUmar wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«إِنَّ الَّذِينَ يَصْنَعُونَ هَذِهِ الصُّورَةَ يُعَذَّبُونَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ»
Wahrlich, jene, die diese Bilder erstellen, werden am Tage der Auferstehung bestraft.
Von Ibn ʿAbbās wird berichtet, der sprach: Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen:
«كُلُّ مُصَوِّرٍ فِي النَّارِ»
Jeder Bildersteller ist im Feuer.
Ebenso verhält es sich mit vergleichbaren Überlieferungen.
3. Bezüglich der Tatsache, dass die Realität der bildlichen Darstellung darin besteht, ein seelenbehaftetes Wesen nachzuahmen, und nicht darin, das Wesen selbst zu übertragen, so ergeben sich dafür folgende Belege:
a) Im Werk „ʿUmdat al-Qārī“, dem Kommentar zu „Ṣaḥīḥ al-Buḫārī“, heißt es zum Hadith von ʿĀʾiša, der Mutter der Gläubigen, möge Allah mit ihr zufrieden sein:
[(Als der Gesandte Allahs ﷺ von einer Reise zurückkehrte, hatte ich einen Vorhang über eine Nische von mir gehängt, auf dem sich Bildnisse befanden. Als der Gesandte Allahs ﷺ ihn sah, riss er ihn herunter und sprach:
«أشَدُّ النَّاسِ عَذَاباً يَوْمَ القِيامَةِ الَّذِينَ يُضاهُونَ بِخَلْقِ الله..»
Diejenigen Menschen, die am Tage der Auferstehung die schwerste Strafe erleiden werden, sind jene, die Allahs Schöpfung nachahmen.
Seine Aussage „er riss ihn herunter“ bedeutet, dass er ihn zerriss und entfernte. Und „nachahmen“ bedeutet, es der Schöpfung Allahs gleichzumachen.]
b) Im Werk „Fatḥ al-Bārī“ von Ibn Ḥaǧar heißt es zum selben Hadith:
«أشَدُّ النَّاسِ عَذَاباً يَوْمَ القِيامَةِ الَّذِينَ يُضاهُونَ بِخَلْقِ الله..»
Diejenigen Menschen, die am Tage der Auferstehung die schwerste Strafe erleiden werden, sind jene, die Allahs Schöpfung nachahmen.
[... die Allahs Schöpfung nachahmen bedeutet: Sie machen das, was sie herstellen, dem ähnlich, was Allah erschaffen hat. Und in der Überlieferung az-Zuhrīs von al-Qāsim bei Muslim heißt es: jene, die es Allahs Schöpfung ähnlich machen.]
Demnach ist die verbotene bildliche Darstellung jene, die ein seelenbehaftetes Wesen in Nachahmung von Allahs Schöpfung darstellt. Das heißt: Das verbotene Bild ist jenes, das eine Nachahmung von Allahs Schöpfung darstellt, also eine Ähnlichkeit mit Allahs Schöpfung aufweist. Und je näher diese Ähnlichkeit der eigentlichen Schöpfung kommt, desto größer ist die gestalterische Brillanz des Bildes.Deshalb wurden diejenigen, die Allahs Schöpfung nachahmen, in anderen Hadithen als al-muṣawwirūn („die Bildersteller“) bezeichnet:
– Von Ibn Masʿūd, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass er sprach: Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen:
«إِنَّ أَشَدَّ النَّاسِ عَذَاباً يَوْمَ الْقِيَامَةِ الْمُصَوِّرُونَ»
Wahrlich, diejenigen Menschen, die am Tage der Auferstehung die schwerste Strafe erleiden werden, sind die Bildersteller.“ (Überliefert bei al-Buḫārī und Muslim.)
– In den Sunan an-Nasāʾīs heißt es:
Muslim ibn Ṣubaiḥ berichtet über Masrūq von ʿAbdullāh, dass der Gesandte Allahs ﷺ sprach:
«إِنَّ مِنْ أَشَدِّ النَّاسِ عَذَاباً يَوْمَ الْقِيَامَةِ الْمُصَوِّرُونَ»
Zu den Menschen, die am Tage der Auferstehung die schwerste Strafe erleiden werden, gehören die Bildersteller (al-muṣauwirūn).“ Und von Aḥmad heißt es: al-muṣauwirīn].
In einer Fragebeantwortung des damaligen amīrs und Gründers, möge Allah ihm gnädig sein, vom 23.03.1969, heißt es:
[Auch sprach er ﷺ:
»يَا عائِشَةُ أَشَدُّ النَّاسِ عَذَاباً عِندَ اللَّهِ يَوْمَ القِيَامَةِ الَّذِينَ يُضاهُونَ بِخَلقِ اللَّه«
O ʿĀʾiša, diejenigen Menschen, die bei Allah am Tage der Auferstehung die schwerste Strafe erleiden werden, sind jene, die Allahs Schöpfung nachahmen. Das heißt: jene, die Bilder erstellen.]
Auch wenn die Nachahmung bzw. ähnliche Gestaltung nicht den Rechtsgrund (ʿilla) für das Verbot bildet – weshalb die bildliche Darstellung von Bäumen und anderen Dingen ohne Seele, wie bereits erwähnt, zulässig ist –, so beschreibt die Nachahmung bzw. ähnliche Gestaltung dennoch das Merkmal des verbotenen Bildes eines seelenbehafteten Wesens. Mit anderen Worten fällt dies in den Bereich der Sachverhaltsfeststellung (taḥqīq al-manāṭ): Ahmt das Bild Allahs Schöpfung nach, ist es verboten. Überträgt das Bild hingegen die Schöpfung selbst, ist es nicht verboten. Denn die bildliche Darstellung eines Wesens bedeutet, ein Abbild oder eine Gestalt hervorzubringen, die ihm ähnelt, nicht aber das Wesen selbst zu übertragen. Für die Übertragung des Wesens selbst hingegen gilt:
[Es handelt sich dabei um keine bildliche Darstellung der Person – im Sinne der Anfertigung eines Abbildes von ihr –, sondern um eine unmittelbare Projektion der Person selbst bzw. der Sache selbst auf eine Fläche. Daher fällt dies weder unter den Hadith des Verbots der bildlichen Darstellung, noch findet dieser darauf Anwendung. Denn hier geht es um die Sachverhaltsfeststellung (taḥqīq al-manāṭ) und nicht um die Herleitung eines Beweises. Dazu wird die Realität der Sache untersucht, der man einen Rechtsspruch geben möchte. Man analysiert also, worin sie tatsächlich besteht, und wendet anschließend den Rechtsspruch darauf an.] So wird es in der Antwort auf eine Frage vom 23.03.1969 ausgeführt.
Viertens: Auf Grundlage dessen, was oben dargelegt wurde, wollen wir nun die Fragen beantworten:
1. Wir haben die islamrechtlichen Bestimmungen zum Zeichnen, zur Bildhauerei bzw. zu Statuen (tamāṯīl) sowie zur Fotografie bereits in unseren Büchern – insbesondere im Buch Die islamische Persönlichkeit Teil 2 – und in veröffentlichten Fragebeantwortungen erläutert, darunter in einer Antwort vom 19.03.2017, die zahlreiche Details und Belege enthält. Darin haben wir dargelegt, dass das Zeichnen seelenbehafteter Wesen von Hand sowie deren Anfertigung als Statuen – mit Ausnahme von Kinderspielzeug – islamrechtlich verboten ist, solange dies durch menschliche Anstrengung erfolgt und eine Nachahmung der Schöpfung darstellt. Für die ausführlichen Belege kann auf die entsprechende Antwort zurückgegriffen werden.
2. Mit dem Aufkommen der Computer wurde es möglich, Zeichnungen und bildliche Darstellungen seelenbehafteter Wesen mithilfe von Zeichenprogrammen und unter Verwendung der Maus anzufertigen. Dadurch wurde das Zeichnen und die bildliche Darstellung auf dem Computer in eine neue Entwicklungsstufe überführt, da der Bildersteller nun programmgestützte Fähigkeiten zur Erzeugung von Zeichnungen und Bildern einsetzt. Dennoch blieb das Zeichnen durch menschliche Anstrengung eine Nachahmung der Schöpfung, und je stärker die Darstellung dem abzubildenden Geschöpf ähnelt, desto größer ist die gestalterische Brillanz.
3. Was hingegen die Fotografie betrifft, so ist sie erlaubt und nicht verboten, da sie die Sache selbst überträgt und keine Nachahmung derselben darstellt. Zu den Belegen hierfür zählen:
a) In der Fragebeantwortung vom 23.03.1969 heißt es:
[Bei einem fotografischen Bild hingegen verhält es sich wie mit einem Spiegel. So wie sich im Spiegel die Sache selbst abbildet bzw. in ihm reflektiert wird, so verhält es sich auch mit dem Fotoapparat. Abgesehen davon, dass es sich dabei weder um Zeichnen noch um Formgebung handelt, kommt es beim Fotografieren zu keiner bildlichen Gestaltung der Person im Sinne der Anfertigung eines ihr ähnlichen Bildnisses, vielmehr wird die Person selbst bzw. die Sache selbst unmittelbar projiziert.
Daher fällt dies weder unter den Hadith des Verbots der bildlichen Gestaltung, noch findet dieser darauf Anwendung. Denn hier geht es um eine Sachverhaltsfeststellung (taḥqīq al-manāṭ) und nicht um die Herleitung eines Beweises. Und dazu wird die Realität der Sache untersucht, der man einen Rechtsspruch geben möchte. Man analysiert also, worin sie tatsächlich besteht, und wendet anschließend den Rechtsspruch darauf an. Nun handelt es sich bei der Fotografie realiter um Projektion bzw. Reflexion und nicht um Zeichnung oder Formgestaltung. Daher kann der Rechtsspruch der bildlichen Darstellung auf die Fotografie nicht angewandt werden, sie fällt somit nicht in seinen Geltungsbereich. Vielmehr fällt sie in den Bereich der Spiegelreflexion oder unter die allgemeinen Belege der erlaubten Dinge. Daher ist die Fotografie mit dem Fotoapparat nicht verboten.] 5. Muḥarram 1389 n. H. / 23. März 1969
b) In einer Fragebeantwortung vom 22.01.1971 heißt es:
[Die bildliche Darstellung besteht im Gravieren, Zeichnen und ähnlichen Tätigkeiten, die der Mensch unmittelbar selbst ausführt.
So hat Allah, der Erhabene, dem Muslim verboten, jedes seelenbehaftete Wesen zu zeichnen – sei es auf Papier, Stoff, Wänden oder anderen Flächen. Auch hat Er ihm verboten, jedes seelenbehaftete Wesen bildhauerisch zu gestalten – sei es in Stein, auf Gefäßen oder anderen Gegenständen. Ferner hat Er dem Muslim verboten, alles auszuführen, was dem Zeichnen oder bildhauerischen Gestalten seelenbehafteter Wesen ähnelt – sei es auf Leder, auf Wänden mittels Gips, durch Bildhauerei oder auf Stoffen durch Bemalung oder anderes. Folglich hat Allah dem Muslim alles verboten, was sprachlich unter den Begriff der bildlichen Darstellung (taṣwīr) fällt – wie Bildhauerei, Zeichnung, Gravur, die Herstellung von Druckformen und Ähnliches. Was hingegen sprachlich nicht als bildliche Darstellung gilt, fällt nicht unter das Verbot. Deshalb sind weder Fotografien noch Satellitenaufnahmen oder Ähnliches verboten.] 22.01.1971
4. Was nun die Erzeugung von Bildern, Zeichnungen oder Videos seelenbehafteter Wesen mittels künstlicher Intelligenz anbelangt, so stellt sich deren Realität wie folgt dar:
a) Die Person gibt in das KI-Programm einen Text ein, mit dem sie die Erzeugung von Bildern eines seelenbehafteten Wesens verlangt. So kann sie beispielsweise fordern: „Stelle den Präsidenten in Sportkleidung dar.“ Daraufhin erzeugt das KI-Programm ein Bild des gewünschten Präsidenten in Sportkleidung. Dieses kann die Form einer Fotografie oder einer Zeichnung annehmen usw.
Dasselbe gilt auch für die Erstellung von Videos. So kann eine Person von einem dafür vorgesehenen Programm verlangen, ein Video mit bestimmten Eigenschaften zu erzeugen. Beispielsweise kann das Programm ein Video eines bestimmten Predigers bei einer Freitagsansprache erzeugen. Das Programm greift dabei auf die ihm zur Verfügung stehenden Informationen zurück und erstellt ein Video dieses Predigers, wie er entsprechend den Vorgaben eine Freitagsansprache hält usw.
b) Auf Grundlage dessen, was wir unter „Viertens – Punkt 1 und 3“ dargelegt haben, gilt Folgendes:
Wenn das Bild die Sache selbst überträgt – wie bei einer Fotografie innerhalb ihres tatsächlichen Orts- und Zeitkontextes –, so ist nichts dagegen einzuwenden.
Handelt es sich hingegen um eine bildliche Darstellung im Sinne der Nachahmung einer Sache in ihrer Gestalt – wie bei handgezeichneten oder computergenerierten Bildern –, so ist dies unzulässig. Denn darauf trifft der Begriff der bildlichen Darstellung zu, d. h. jene, „die Allahs Schöpfung nachahmen“.
Wenn zu diesem Bild darüber hinaus noch unwahre Elemente hinzugefügt werden, die nicht der tatsächlichen Realität entsprechen – etwa indem die Gesichtszüge verändert, die Kleidung ausgetauscht oder die Person als Freitagsredner dargestellt wird, obwohl sie dies in Wirklichkeit nicht ist, oder wenn ein Bild eines bereits verstorbenen Menschen erzeugt wird usw. –, also in einer Gestalt, die nicht mit der tatsächlichen Beschaffenheit der betreffenden Person am entsprechenden Ort und zur entsprechenden Zeit bei der Entstehung des Bildes übereinstimmt, dann kommen zusätzlich zum Verbot der bildlichen Darstellung auch die Texte über das Verbot von Täuschung, Lüge und Schadenszufügung zur Anwendung. Dies aufgrund der Bildmanipulation in einer Weise, die der Wirklichkeit entgegensteht:
- Der Prophet ﷺ sagte:
«الْخَدِيعَةُ فِي النَّارِ وَمَنْ عَمِلَ عَمَلاً لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُوَ رَدٌّ»
Täuschung führt ins Feuer. Und wer eine Handlung vollzieht, die nicht auf unserem Befehl beruht, so ist sie zurückzuweisen. (Bei al-Buḫārī in geschlossener Kette tradiert).
–Er ﷺ sagte:
«لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ»
Es darf weder Schaden zugefügt noch Schaden erwidert werden. (Bei Aḥmad; Ibn Māǧa und ebenso bei al-Ḥākim im al-Mustadrak in geschlossener Kette tradiert).
–Auch sagte er ﷺ:
«وَإِنَّ الْكَذِبَ يَهْدِي إِلَى الْفُجُورِ وَإِنَّ الْفُجُورَ يَهْدِي إِلَى النَّارِ»
Wahrlich, die Lüge führt zur Frevelhaftigkeit, und die Frevelhaftigkeit führt ins Feuer.Muslim überliefert den Hadith in folgendem Wortlaut:
«وَإِيَّاكُمْ وَالْكَذِبَ فَإِنَّ الْكَذِبَ يَهْدِي إِلَى الْفُجُورِ وَإِنَّ الْفُجُورَ يَهْدِي إِلَى النَّارِ»
Hütet euch vor der Lüge! Denn wahrlich, die Lüge führt zur Frevelhaftigkeit, und die Frevelhaftigkeit führt ins Feuer.
Dementsprechend ist eine bildliche Darstellung, welche die Realität einer Sache verändert und sie anders erscheinen lässt, als sie tatsächlich ist, eine Form der Lüge und Täuschung; sie ist weder statthaft noch zulässig. Ebenso ist es weder statthaft noch zulässig, einer in ihrer Würde geschützten Person Schaden zuzufügen, indem sie durch Manipulation der bildlichen Darstellung anders gezeigt wird, als sie tatsächlich ist. Dies aufgrund der oben angeführten Belege.
Wer also Programme der künstlichen Intelligenz zur Erzeugung solcher Bilder verwendet, begeht eine Sünde. Und die Sünde wiegt umso schwerer, wenn diese Bilder oder Videos:
- der Erzeugung von Bildern oder Videos von Gesandten und Propheten dienen – Allahs Segen und Friede seien auf ihnen –, indem sie bildlich dargestellt oder ihnen Worte in den Mund gelegt werden. Denn die Propheten besitzen eine besondere Unantastbarkeit. So hat Allah, der Erhabene, den Propheten durch die Verleihung von Prophetentum und Gesandtschaft auserwählt, und dies ist eine ihnen allein vorbehaltene Auszeichnung, die keinem anderen Menschen zukommt. Daher stellt die Erzeugung eines Bildes oder Videos eines Propheten oder Gesandten, dem Offenbarung zuteilwurde, einen Übergriff auf seine Botschaft dar. Sein Prophetentum wird dabei missachtet und seine Botschaft nicht gebührend gewürdigt. Der Botschaft und dem Gesandten wird dadurch ein schweres Unrecht zugefügt.
- der Erzeugung eines Bildes oder Videos dienen, das zur Verbreitung von Ideen des Unglaubens, zur Verbreitung von Frevelhaftigkeit und Ausschweifung, zur Verletzung der Ehre anderer oder zur Verbreitung sonstiger verbotener Handlungen und Aussagen beiträgt.
Dies ist meine überwiegende Ansicht zu dieser Frage, und Allah ist wissender und weiser.



